
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pflege mit Kopf GmbH
1. Anwendungsbereich
1.1 Geltung für Unternehmer:
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Pflege mit Kopf GmbH (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (B2B-Kunden).
1.2 Keine Verbraucher: Das Leistungsangebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Selbständige. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Sollte im Einzelfall dennoch eine Person als Kunde auftreten, die nicht Unternehmer ist, steht dem Anbieter das Recht zu, den Vertragsschluss abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige gesetzliche Verbraucherschutzrechte (z.B. Widerrufsrecht) finden in solchen Fällen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
1.3 Abweichende Bedingungen: Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB, soweit sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen
2.1 Pflege Mentoring:
Der Anbieter erbringt unter der Bezeichnung "Pflege Mentoring" ein längerfristiges Beratungs- und Mentoring-Programm für Pflegeunternehmer. Dieses Programm hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Es umfasst individuelle Beratungsgespräche, Coachings und Unterstützungsleistungen, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnitten sind. Nach Ablauf der initialen 12 Monate verlängert sich das Pflege Mentoring automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht rechtzeitig gekündigt (siehe Abschnitt 3 zu Vertragslaufzeit und Kündigung). Inhalte und Schwerpunkte des Mentorings werden gemeinsam mit dem Kunden festgelegt; ein starr vorgegebener Lehrplan existiert nicht.
2.2 Start-up Mentoring:
Unter der Bezeichnung "Start-up Mentoring" bietet der Anbieter ein Beratungsprogramm insbesondere für Existenzgründer und Start-ups im Pflegebereich an. Die Laufzeit dieses Programms wird individuell vereinbart und beträgt maximal 12 Monate. Eine Verlängerung über 12 Monate hinaus erfolgt nicht automatisch; das Programm endet spätestens mit Ablauf von 12 Monaten (siehe hierzu Abschnitt 3). Auch beim Start-up Mentoring richtet sich die Beratung nach den individuellen Zielen und Herausforderungen des Kunden, ohne vorgegebenen Ausbildungsplan.
2.3 Seminare und Tagesberatungen:
Der Anbieter führt außerdem Seminare sowie Tagesberatungen (eintägige Beratungs- oder Workshop-Leistungen) durch. Seminare sind in der Regel kurze Fortbildungsveranstaltungen oder Workshops zu spezifischen Themenbereichen, während Tagesberatungen individuelle Beratungsleistungen sind, die an einem oder mehreren vereinbarten Tagen erbracht werden (z.B. vor Ort im Unternehmen des Kunden oder online per Videokonferenz). Der genaue Umfang und Inhalt dieser Leistungen wird im Voraus zwischen Anbieter und Kunde abgestimmt. Nach Durchführung der jeweiligen Seminar- oder Beratungstage ist die Leistung erbracht und der Vertrag insoweit erfüllt.
3. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
3.1 Pflege Mentoring:
Das Pflege Mentoring Programm hat eine feste Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn. Eine ordentliche Kündigung während dieser Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Monat, sofern er nicht vom Kunden oder Anbieter mit einer Frist von 1 Monat zum Laufzeitende gekündigt wird. Die Kündigung muss in Textform (z.B. E-Mail) oder Schriftform erfolgen. Nach einer Verlängerung auf unbestimmte Zeit (monatlicher Verlängerung) kann der Vertrag jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des aktuellen Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
3.2 Start-up Mentoring:
Das Start-up Mentoring wird für eine individuell vereinbarte Laufzeit (maximal jedoch 12 Monate) abgeschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine Fortsetzung oder Verlängerung des Mentorings über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf einer neuen schriftlichen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.
3.3 Seminare und Tagesberatungen:
Verträge über Seminare oder Tagesberatungen gelten jeweils für den konkreten vereinbarten Termin bzw. Zeitraum. Eine ordentliche Kündigung nach erfolgter Buchung eines Seminars oder einer Tagesberatung ist – vorbehaltlich individueller Absprache – nicht vorgesehen, da es sich um eine termingebundene Leistung handelt. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin bzw. nimmt die Leistung nicht in Anspruch, behält sich der Anbieter den vollen Vergütungsanspruch vor. Im Falle einer vom Kunden gewünschten Terminänderung wird der Anbieter sich bemühen, diese zu ermöglichen; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
3.4 Kündigung aus wichtigem Grund:
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät und eine vom Anbieter gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstreicht, oder wenn der Kunde schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z.B. wiederholte Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Vertraulichkeitsvereinbarungen). Im Kündigungsfall aus wichtigem Grund durch den Anbieter behält der Anbieter den Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise:
Die vom Anbieter berechneten Preise und Vergütungen richten sich nach der jeweils individuell getroffenen Vereinbarung mit dem Kunden oder der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Angebots-/Preisliste. Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, da die Leistungen sich ausschließlich an Unternehmer richten.
4.2 Zahlungsfälligkeit:
Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungen des Anbieters sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Bei längerdauernden Beratungs- und Mentoring-Verträgen kann der Anbieter Abschlagszahlungen oder Ratenzahlungen vereinbaren (z.B. monatliche Teilbeträge). In diesem Fall wird der Gesamtpreis der vereinbarten Laufzeit in Teilzahlungen erbracht; eine vorzeitige Beendigung des Vertrags entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Gesamtpreises, sofern der Kunde den Grund der Beendigung zu vertreten hat.
4.3 Zahlungsabwicklung:
Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters oder über ggf. vereinbarte Zahlungsdienstleister. Erfolgt die Buchung der Leistung über eine Plattform oder einen Vertriebspartner (z.B. einen Zahlungsanbieter wie Digistore24), gelten ergänzend die dort angegebenen Zahlungsmodalitäten. Der Kunde erhält in jedem Fall eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
4.4 Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB; für Geschäfte mit Unternehmern derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bleiben vorbehalten. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung seine Leistungen vorläufig einzustellen oder zurückzubehalten. Im Falle eines erheblichen Zahlungsverzugs (z.B. ausbleibende Zahlung trotz Mahnung und Frist) ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen (siehe Ziffer 3.4). Bereits entstandene Ansprüche des Anbieters auf Vergütung bleiben im Falle einer solchen Kündigung erhalten.
5. Haftung
5.1 Keine Erfolgsgarantie:
Der Anbieter erbringt die Beratungs- und Coaching-Leistungen nach bestem Wissen und mit der gebotenen Sorgfalt. Es wird jedoch kein bestimmter Erfolg oder ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis seitens des Anbieters geschuldet. Die vom Anbieter gegebenen Empfehlungen, Analysen und Einschätzungen dienen der Unterstützung des Kunden bei eigenen Entscheidungen. Die unternehmerische Verantwortung für Umsetzung und Ergebnisse liegt beim Kunden selbst.
5.2 Haftungsumfang:
Für vertragliche und außervertragliche Haftungsansprüche gilt folgendes: Der Anbieter haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt, ebenso bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
5.3 Haftungsausschlüsse:
Soweit nicht vorstehend anders geregelt, ist eine Haftung des Anbieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden oder Folgeschäden beim Kunden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund etwaiger ausdrücklich übernommener Garantien bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen:
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
5.5 Verjährung: Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist. Soweit zulässig, wird die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden auf 1 Jahr beschränkt, beginnend mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Haftungstatbestände nach Ziffer 5.2 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) oder in Fällen der Produkthaftung – insoweit gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
6. Datenschutz und Vertraulichkeit
6.1 Datenschutz:
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Kontakt- und Vertragsdaten) unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, gespeichert und genutzt, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung des Anbieters entnommen werden. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Daten speichern und verarbeiten darf. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (etwa an Zahlungsdienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
6.2 Vertraulichkeit:
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet sich der Anbieter, sämtliche Informationen, Unterlagen und Daten, die er vom Kunden im Zuge des Mentorings oder der Beratung erhält, Dritten nicht zugänglich zu machen und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus fort. Datenschutzrechtliche Vertraulichkeitspflichten bleiben unberührt.
6.3 Auftragsverarbeitung: Soweit der Anbieter im Einzelfall im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeiten sollte (z.B. Mitarbeitereinsatzpläne, Kundendaten des Pflegebetriebs etc.), werden die Parteien gegebenenfalls einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abschließen, um die datenschutzkonforme Verarbeitung sicherzustellen. In der Regel erfolgen die Beratungsleistungen jedoch derart, dass der Anbieter keine personenbezogenen Daten Dritter in eigenem Verantwortungsbereich verarbeitet, sondern derartige Daten nur im Zugriff des Kunden verbleiben.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
7.1 Anwendbares Recht:
Für diese AGB und alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.
7.2 Gerichtsstand:
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, wird als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Pflege mit Kopf GmbH vereinbart. Derzeitiger Sitz der Gesellschaft ist Brake, Deutschland. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
7.3 Vertragssprache:
Die Vertragssprache ist Deutsch. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Anbieter abgibt, sind in deutscher Sprache abzufassen.
7.4 Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.